(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der eventbrain GmbH & Co. KG, Parkstraße 4, 26122 Oldenburg, vertreten durch die eventbrain Verwaltungs GmbH, diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführer André Lampe, Henrik Wächter und Thomas Schulz, Parkstraße 4, 26122 Oldenburg (nachfolgend: „Anbieter“), und ihren Kunden (nachfolgend: „Kunde“), die die zeitlich befristete Überlassung der Softwarelösung „eventbrain.de“ (nachfolgend: „eventbrain“, „Software“ oder „Anwendung“) als Software as a Service bzw. Erweiterungen oder weitere Leistungen hierzu zum Gegenstand haben, selbst wenn dies nicht nochmals gesondert vereinbart wird.
(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen Fassung.
Der Kunde stimmt durch die Registrierung eines Accounts auf www.eventbrain.de dieser AGB ausdrücklich zu und verzichtet auf die Geltendmachung eigener abweichender Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn der Anbieter diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn diese gesondert, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, muss er den Anbieter hierauf sofort schriftlich hinweisen.
(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Vertragsschluss e unmittelbare Bereitstellung der Anwendung an Verbraucher ist ausgeschlossen. Soweit Verbraucher im Rahmen eines persönlichen Accounts nach Zuweisung durch den Kunden Zugriff auf die Anwendung haben, handelt es sich hierbei um einen Zugriff als Teammitglied (nachfolgend „Teammitglied“). Das Teammitglied wird nicht Vertragspartner des Anbieters.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch den Anbieter maßgebend.
(5) Der Anbieter ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Anbieter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Sollte durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört werden, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Anwendung sowie die technische Ermöglichung der Nutzung der Anwendung vermittels Browserzugriff und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Anwendung sowie ggf. die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der Anwendung erzeugten und/oder die zur Nutzung der Anwendung erforderlichen Daten (im Folgenden: Anwendungsdaten) durch den Anbieter gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
(2) Die Anwendung dient der Erleichterung organisatorischer Abläufe im Wege der IT-gestützten Organisation der Aufgabeverteilung, -planung und des Einsatzes von Mitwirkenden (im Folgenden auch „Teammitglieder“) bei Veranstaltungen, insbesondere im kulturellen Bereich (im Folgenden auch „Events“), sowie dem Buchen, Verbuchen und Managen von Künstlern und Veranstaltungsstätten. Die Anwendung selbst trifft keine Auswahl von Einsatzorten, Teammitgliedern oder Aufgaben. Die Anwendung überprüft die Kundenan- und eingaben sowie evtl. einbezogene Daten Dritter nicht auf inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit. Bei Berichten, Visualisierungen und sonstigen Darstellungen handelt es sich nicht um Beratungsleistungen oder Handlungsempfehlungen, sondern um unverbindliche Reports, die der Kunde nach eigenem Ermessen im Rahmen seiner Planungen einbeziehen kann. Die jeweils vereinbarte Vergütung wird ausschließlich für die technische Bereitstellung bzw. Nutzungsrechteeinräumung an der Software gezahlt und stellt ausdrücklich kein Beratungsentgelt dar.
(3) Die Anwendung wird den Varianten
Zum Teamaccount können Module sowie Mitarbeiter kostenpflichtig hinzugebucht werden.
Inhalt und Leistungsumfang der jeweiligen Variante bzw. Zusatzmodule können der Webseite des Anbieters unter https://www.eventbrain.de/leistungsbeschreibung.html entnommen werden. Ggf. zukünftig vom Anbieter bereitgehaltene Zusatzoptionen können der Webseite entnommen werden oder schriftlich beim Anbieter nachgefragt werden.
(4) Soweit der kostenpflichtigen Nutzung der Anwendung durch den Kunden eine kostenfreie Testphase vorausgeht oder dauerhaft nur Lesender Zugriff im Rahmen einer kostenfreien Variante der Anwendung erfolgt, kann der Nutzer hieraus keine über die gesetzlichen Haftungsansprüche hinausgehenden Ansprüche geltend machen.
(1) Der lesende Zugriff auf die Anwendung als Teammitglied setzt eine vorherige Registrierung („persönlicher Account“) voraus. Nach erfolgreicher Registrierung erfolgt die Anmeldung zur Anwendung durch Eingabe der hinterlegten E-Mail-Adresse des Teammitglieds und des durch den Anbieter vergebenen Kennworts.
(2) Zur aktiven Nutzung der Anwendung ist die Anlage eine Teamaccounts erforderlich. Ein Anspruch auf Eröffnung eines Teamaccounts besteht nicht. Zur Anlage eines Teamaccounts berechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde dem Anbieter eine Kopie seines Personalausweises zuzusenden bzw. seine Umsatzsteueridentifikationsnummer zu benennen und (vereins-)registerrechtliche Eintragung sowie ggf. Gemeinnützigkeit zu dokumentieren. Die zur Erstellung des Teamaccounts erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, nach der ersten Anmeldung ein neues Kennwort zu vergeben, dieses geheim zu halten und Dritten keinesfalls mitzuteilen.
(3) Zum Wechsel in die kostenpflichtige Variante (Teamaccount) muss der Kunde über die Schaltfläche ein Team anlegen. Er kann den Teamaccount zunächst im Rahmen einer 30-tägigen Testphase kostenfrei nutzen. Zum Ablauf der Testphase wird der Kunde auf das Ende der kostenfreien Nutzungsmöglichkeit hingewiesen und ihm wird zugleich die kostenpflichtige Nutzung angeboten. Soweit er noch keine Angaben zur Zahlung gemacht hat, wird er zur Angabe von Zahlungsdaten aufgefordert. Nach Eingabe der Zahlungsdaten wird der Kunde auf eine Checkout-Seite weitergeleitet, auf der die Daten nochmals zusammengefasst sind. Der Vertrag kommt durch Klick auf „kostenpflichtig buchen“ zustande.
(4) Soweit sich die persönlichen bzw. Firmenangaben des Kunden ändern, ist der Kunde selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen müssen dem Anbieter über die Eingabemaske im persönlichen Bereich unter „Profil“ oder in Textform mitgeteilt werden.
(1) Der Anbieter hält die Anwendung in der bei Vertragsschluss aktuellen Version ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses (§ 3) auf einer oder mehreren zentralen Datenverarbeitungsanlagen, die er von Dritten mietet (im Folgenden: Server), zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.
(2) Der Leistungsumfang der Anwendung bzw. hinzugebuchten Modulen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Leistungsbeschreibung der Anwendung, insbesondere der gebuchten Module. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der AGB.
(3) Der Anbieter haftet dafür, dass die bereitgestellte Anwendung
(4) Die vom Kunden zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen ergeben sich aus § 8 dieser AGB.
(5) Soweit der Anbieter die Anwendung selbst herstellt, sorgt er dafür, dass diese stets dem erprobten Stand der Technik entspricht. Soweit der Anbieter Teile der Anwendung (bspw. Plugins etc.) von Dritten bezieht, wird er die bei Vertragsschluss letzte allgemein am Markt verfügbare Version des jeweiligen Teils der Anwendung spätestens drei Monate ab herstellerseitiger allgemeiner Marktfreigabe zur Nutzung durch den Kunden bereithalten.
Sofern die Bereitstellung neuer Versionen vereinbart ist, und soweit die Bereitstellung einer neuen Version oder eine sonstige Änderung dazu führt, dass dadurch die Funktionalitäten der Anwendung, durch die Anwendung unterstützte Arbeitsabläufen des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten beeinträchtigt werden, wird der Anbieter dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
(6) Die Anwendung ist am vereinbarten Leistungsübergabepunkt gem. dem Vertrag betriebsfähig bereitgestellt, wenn der Anbieter dem Kunden die Freischaltung mitgeteilt oder die Freischaltcodes übermittelt hat und der Kunde die Möglichkeit des Zugriffs hat. Auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Erstzugriffs durch den Kunden kommt es nicht an.
(7) Der Anbieter hält auf dem Server ab dem Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung der Anwendung Speicherplatz zur Ablage der Anwendungsdaten bereit.
(8) Die Anwendung und die Anwendungsdaten werden auf dem Server regelmäßig, mindestens wöchentlich gesichert. Für die Einhaltung eventueller handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.
(9) Übergabepunkt für die Anwendung und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums des vom vom Anbieter beauftragten Hostinganbieters.
(10) Der Kunde hält zum Zugriff auf die Anwendung die Browser Mozilla Firefox, Google Chrome oder Apple Safari in der aktuellen, mindestens aber der Vorgängerversion der aktuellen Version bereit. Für Änderungen am technischen System des Anbieters gilt die Widerspruchslösung des Abs. 5 Unterabs. 2 entsprechend. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Anbieter bis zum Übergabepunkt ist der Anbieter nicht verantwortlich.
(1) Der Anbieter schuldet die im Folgenden vereinbarte Verfügbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.
(2) Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung ab dem Zeitpunkt der Registrierung bereit, dies jedoch unter Ausschluss der vereinbarten Zeiten angekündigter Nichtverfügbarkeit.
(3) Zur verfügbaren Nutzung zählen auch die Zeiträume während
(4) Angekündigte Nichtverfügbarkeit
(a) Der Anbieter ist in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit berechtigt, die Anwendung und/oder Server zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Der Kunde erteilt bereits jetzt seine Zustimmung dazu, dass während der gesamten Vertragslaufzeit eine geplante Nichtverfügbarkeit jeden Donnerstag von 8 bis 9 Uhr besteht. Im Übrigen werden angekündigte Nichtverfügbarkeiten und deren voraussichtliche Dauer mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen verkürzt werden.
(b) Nutzung der Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit die Anwendung nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung einer Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz. Dies gilt auch, soweit der Kunde einen anderen als in § 4 Abs. 10 genannten Browser bzw. eine andere als die dort empfohlene Version verwendet.
(5) Störungsbehebung
Sofern Reaktions- und Wiederherstellungszeiten nicht gesondert vereinbart sind, trägt der Anbieter im Falle von ungeplanten Nichtverfügbarkeiten der Anwendung dafür Sorge, dass die Störungsbeseitigung innerhalb angemessener Zeit eingeleitet und der Kunde hierüber informiert wird. Der Anbieter trägt ferner dafür Sorge, dass die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung in einer dem Umfang der Störung angemessenen Zeit beseitigt wird.
(1) Dem Kunden steht während der Vertragslaufzeit ein elektronisches Benutzerhandbuch für die Anwendung und ggf. Erweiterungen zur Verfügung.
Sofern eine Aktualisierung der Anwendung vereinbart ist und erfolgt, wird das Benutzerhandbuch entsprechend angepasst.
(2) Sofern der Anbieter Software Dritter als Anwendung bereitstellt und von diesem Dritten keine Dokumentation in deutscher/englischer Sprache allgemein erhältlich ist, ist der Anbieter berechtigt, allein die ihm zugängliche Dokumentation zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist berechtigt, die zur Verfügung gestellte Dokumentation unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke zu speichern, auszudrucken und für Zwecke dieses Vertrags in angemessener Anzahl zu vervielfältigen. Im Übrigen gelten die unter §§ 7-8 dieser AGB für die Anwendung genannten Nutzungsbeschränkungen für die Dokumentation entsprechend.
(3) Der Anbieter hält einen Kundensupport bereit. Die Kommunikationskanäle sind der Webseite des Anbieters zu entnehmen. Der Anbieter behält sich vor, die Erreichbarkeitszeiten und –Kanäle anzupassen. Sofern die Vertragspartner Supportreaktions- und Wiederherstellungszeiten in einem Service-Level-Agreement (SLA) vereinbaren, wird dieses Bestandteil des Vertrages.
(4) Weitere Leistungen des Anbieters können jederzeit vereinbart werden. Insbesondere können Supportleistungen nachträglich vereinbart werden. Solche weiteren Leistungen werden, wenn nicht abweichend vereinbart, gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu den allgemeinen Stundensätzen des Anbieters erbracht.
(1) Nutzungsrechte an der Anwendung
(a) Der Kunde erhält an der Anwendung einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(b) Der Kunde nutzt die Anwendung ausschließlich auf dem Server. Eine physische Überlassung der Anwendung an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Anwendung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal bzw. berechtigte Teammitglieder nutzen.
(c) Der Kunde nutzt die Anwendung nur im Umfang der gebuchten Leistungen, insbesondere der gebuchten Module und Anzahl von Teammitgliedern. Ansprüche des Anbieters bei einer Mehrnutzung über die vereinbarte Nutzung hinaus bleiben vorbehalten.
(d) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Anwendung vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Anbieter sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des lnsolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.
(e) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Anwendung vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
(f) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insb. nicht berechtigt, die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Anwendung Dritten zugänglich zu machen. lnsb. ist es nicht gestattet, die Anwendung zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen.
(1) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Anwendung durch Unbefugte zu verhindern.
(2) Der Kunde wird vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
(3) Der Kunde haftet dafür, dass die Anwendung nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insb. Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden.
(4) Es obliegt dem Kunden, die die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 7 einzuhalten, insb. wird er
(a) keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
(b) den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der Anwendung möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;
(c) den Anbieter von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Anwendung durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Anwendung verbunden sind;
(d) die berechtigten Endnutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten;
(e) dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/ Daten Dritter auf den Server des Anbieters) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
(f) nach § 10 Abs. 2 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der Anwendung personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
(g) vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
(h) wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mit Hilfe der Anwendung dem Anbieter Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;
(i) sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten durch Download sichern; unberührt bleibt die Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung nach § 2 Abs. 7
(5) Verletzung der Bestimmungen nach Abs. 1 bis 4 durch den Kunden
(a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abs. 1, - 4 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter den Zugriff des Kunden auf die Anwendung oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
(b) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abs. 2 oder 3, ist der Anbieter berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insb. dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Anbieters weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abs. 1 bis 4, und hat er dies zu vertreten, so kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
(c) Im Falle von Pflichtverletzungen durch den Kunden kann der Anbieter Schadensersatz nach Maßgabe von § 12 geltend machen, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten
(6) Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrags, insb. durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem Server des Anbieters eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stellen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.
(7) Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Anbieters nicht berechtigt, die Software Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu veräußern oder weiter zu vermieten. Die unselbständige Nutzung durch die Arbeitnehmer des Kunden bzw. sonstige dem Weisungsrecht des Kunden unterliegende Dritte im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist zulässig.
(8) Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er wird seine Arbeitnehmer und die sonstigen zur unselbständigen Nutzung berechtigten Personen darauf hinweisen, dass eine Überschreitung des vertraglichen Nutzungsumfangs unzulässig ist.
(1) Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bzgl. der Anwendung und der Zurverfügungstellung von Speicherplatz einschließlich der Datensicherung setzt sich aus einer Grundpauschale pro Teamaccount, aus einer Vergütung pro Teammitglied sowie ggf. aus Vergütungen für zusätzlich gebuchte Module zusammen. Der Abrechnungszeitraum beträgt jeweils einen Monat.
(2) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die auf der Internetpräsenz des Anbieters unter www.eventbrain.de/preise.html abgerufen werden kann.
Falls der Anbieter dem Kunden ein individuelles Angebot in Textform macht, geht dieses der vorstehenden Preisliste vor. Die jeweilige Pauschale fällt für jeden Abrechnungszeitraum ab betriebsfähiger Bereitstellung an und wird jeweils am ersten Werktag des Abrechnungszeitraums im Voraus fällig. Mengenbasierte Positionen werden nach Ende des Abrechnungszeitraumes abgerechnet. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die Pauschale zeitanteilig zurückzuzahlen.
(3) Sonstige Leistungen werden vom Anbieter nach Aufwand (Zeit & Material) zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Listenpreisen des Anbieters erbracht.
(4) Gegebenenfalls anfallende gesonderte Vergütungen werden 10 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Pauschalen nach Abs. 2 mit einer schriftlichen Ankündigung von 30 Tagen zum darauffolgenden Monatsbeginn zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags anfallenden Kosten erhöht haben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 7,5 % des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von drei Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Anbieter den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.
(6) Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet
(7) Der Kunde ist mit der Ausstellung von Rechnungen in einem elektronischen Format und deren elektronischer Übermittlung (elektronische Rechnungen) einverstanden. Der Anbieter ist berechtigt, bei der Zahlungsabwicklung und Rechnungsausstellung Zahlungsdienstleister einzusetzen.
(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insb. Datenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz) beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Der Anbieter wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, solange Anwendungsdaten im Einflussbereich des Anbieters liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
(5) Soweit die übermittelten Daten auch personenbezogene Daten enthalten, schließen die Vertragspartner nach Maßgabe von Art. 28 DSGVO eine Vereinbarung über die Auftragsdatenvereinbarung. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.
(1) Der Anbieter verpflichtet sowohl sich selbst, als auch seine Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses erlangten und als vertraulich bezeichneten oder den Umständen nach als vertraulich anzusehenden Informationen.
(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nach Beendigung des jeweiligen Vertrages fort.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, die(4) Unbeschadet vorgenannter Bestimmungen ist der Anbieter berechtigt, seinen gesetzlichen Auskunftspflichten auch hinsichtlich der ihm überlassenen Informationen nachzukommen.
(5) Sofern der Kunde die vorherige Einwilligung in Textform hierfür erteilt, ist der Anbieter Berechtigt den Kunden gegenüber Dritten als Referenzkunden zu benennen sowie Namen und Logo des Kunden auf die eigenen Internetseiten zum Zwecke der Referenzangabe aufzunehmen. Die Berechtigung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus bis auf Widerruf durch den Kunden.
(1) Der Anbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(3) Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Insoweit wird nochmals festgehalten, dass nach § 2 Abs. 2 weder die Überprüfung der Nutzereingaben, noch die Durchführung eines Events oder Vermittlung von Künstlern oder Veranstaltungsstätten sowie dessen Sicherheit Vertragspflichten sind. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.
(4) Sofern die Datensicherung nicht in den vertraglichen Leistungskatalog des Anbieters fällt, ist der Kunde für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem durch den Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet der Anbieter deshalb ausschließlich für die Kosten der Wiederherstellung des Dienstes auf Basis und mit Stand der Sicherheitskopie des Kunden.
(5) Der Anbieter haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
(1) Das jeweilige Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrags (§ 3) und hat eine Laufzeit von einem Monat.
(2) Es verlängert sich, sofern es nicht von einer der Parteien zum jeweiligen Ende der Laufzeit gekündigt wird, automatisch um einen weiteren Monat. Die Hinzubuchung weiterer Teammitglieder oder Zusatzmodule ist jederzeit möglich. Hierbei wird eine jeweils eigene Vertragslaufzeit in Gang gesetzt.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner seine Vertragspflichten grob vertragswidrig und trotz schriftlicher Abmahnung und/oder Fristsetzung verletzt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde mit der Zahlung von Entgelten oder wesentlichen Teilen hiervon in Verzug gerät und das Entgelt auch nach Mahnung nicht innerhalb angemessener Frist zahlt oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt und/oder ein solches Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
(4) Wird das Vertragsverhältnis wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden durch den Anbieter außerordentlich gekündigt, verpflichtet sich der Kunde, dem Anbieter den aus der außerordentlichen Kündigung resultierenden Schaden zu ersetzen.
(5) Sofern die Kündigung nicht über die dafür vorgesehene Schaltfläche im Kundenprofil erfolgt, bedarf sie der Textform.
(6) Nach Beendigung einer kostenpflichtigen Variante wird das Kundenkonto auf einen kostenfreien persönlichen Account zurückgestuft.
(7) Wenn der Kunde die Löschung seines Accounts verlangt, wird der Zugang zum Kundenkonto gesperrt. Sofern nicht anders vereinbart, werden sämtliche Daten des Kunden drei Monate nach Beendigung des Vertrages gelöscht, insbesondere auch die Zuordnungen der Nutzer sowie die von diesen im Rahmen der Teammitgliedschaft eingegebenen Daten. Es obliegt dem Kunden, seine Kundendaten rechtzeitig auf sein lokales System zu speichern. Der Anbieter ist bereit, dem Kunden innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung des Vertrags seine Daten in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Die hierdurch entstandenen Aufwände werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
(7) Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z.B. wegen steuerrechtlicher Vorschriften) bezüglich seiner Kundendaten ausschließlich selbst verantwortlich.
(8) Jede Nutzung der Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig.
Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
(1) Auf alle Vertragsverhältnisse mit dem Anbieter findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.
(3) Ergeben sich in der praktischen Anwendung des jeweiligen Vertrags oder dieser AGB Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung rechtskräftig oder von beiden Vertragspartnern übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.
(4) Soweit diese AGB oder sonstige Vertragsunterlagen auch in andere Sprachen übersetzt werden, dient dies lediglich als Lesehilfe. Bei Streit- bzw. Auslegungsfragen ist jeweils ausschließlich die deutsche Fassung heranzuziehen.
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verträge mit dem Anbieter ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, das für 26122 Oldenburg zuständige Landgericht.
--- Stand: April 2022 ---